BVfK-Wochenendticker 12. November 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Wittlichs bieten an: Pfandleihe und Versteigerung. 

 

Slotta begeistert: Oldtimer im Webradio.

 

Sengpiel erklärt:  Unfallwagenhandel im Wandel.

 

BVfK-Team präsentiert: Die neue MOTION ist da! 

 

Der 9. November: Wieder einmal Schicksalstag?

 

mobile.de Weckruf: Digitaler Ankauf diskutiert.

 

motory.de und TomTom: Sensationelle Lösung gegen Tachobetrug?

 

Autorechtspäpste auf Tuchfühlung: Reinking und Eggert beim BVfK-Dinner.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: TÜV nahezu unantastbar!

 

31. Dezember - VERJÄHRUNG 2013 DROHT!

 

EINLADUNG zur BVfK-Mitgliederversammlung

am 19. November 2016 um 15:30 Uhr.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

es gilt wieder einmal, über eine ereignisreiche Woche zu berichten, wie auch an Bedeutendes zu erinnern, was sich gerade wieder einmal jährt.

Montag – Geschäftskonzepte / Partnerschaften:

Unser Mitglied Wittlich aus Dierdorf im Westerwald stellt ausführlich seine drei im Kfz-Gewerbe aktiven Unternehmen vor: Gebrauchtwagenhandel, Pfandhaus und Auktionen. Wir wurden überzeugt: Da gibt es viele interessante Anregungen, die man den interessierten BVfK-Kollegen näher bringen sollte. Dies wird in Kürze erfolgen. Neugierige können sich bereits jetzt im Internet informieren:

www.gebrauchtwagenhaus.com ; www.kfz-pfandkredithaus.de; www.wittlich-auktionen.com

Dienstag - Oldtimerszene:

Chef und Gründer Gerhard Slotta präsentiert sein Konzept des Oldtimerradios. Ein Internetmedium, in dem man News sehen und insbesondere sogar hören kann. Das mit Musik und interessanten Beiträgen professionell gemachte Radioprogramm, das man mittels Smartphone-Kopplung auch über die Musikanlage im Auto hören kann, erfreut sich einer kontinuierlich wachsender Fangemeinde und übernimmt damit eine wichtige Informations- und Unterhaltungsaufgabe in diesem Wachstumssegment des Kfz-Handels. Der BVfK wird seine Oldtimerkompetenz zukünftig auch in einer engen Zusammenarbeit mit diesem Medium intensivieren. www.radio-oldtimer.de

Mittwoch.1 - BVUH:

Besuch vom Präsidenten des Bundesverbandes Unfallwagenhandel Bernd Sengpiel. Dialog über Möglichkeiten des BVfK, dieses Branchensegment in Zukunft intensiver zu unterstützen.

Mittwoch.2 – MOTION 24:

Endlich halten wir sie wieder in den Händen: Die neue Motion. Mit Stolz, ähnlich junger Eltern, betrachten wir unser jüngstes Baby, welches wieder einmal in fast 100-prozentiger Eigenleistung vom BVfK-Team realisiert wurde. Ich hoffe, Sie stimmen uns zu, dass wir wieder einmal etwas sehr Professionelles und Spannendes präsentieren, welches beweist, was frau/man alles auch ohne renommierte und teure Fachkräfte bewältigen kann, denn im Grunde genommen werden Sie am BVfK-Hauptsitz am Bonner Bundeskanzlerplatz weder gelernte Journalisten, Grafiker, Anzeigenakquisiteure oder sonstige Profis finden, die eigentlich für die Erstellung einer Zeitschrift unerlässlich sind. Von den 7000 Exemplaren der Gesamtauflage werden über 5000 per Post an die BVfK-Mitglieder und an ausgewählte Händler verteilt. Der Rest gelangt über Gewerbepartner, andere Multiplikatoren, Veranstaltungen und auf spezielle Anfrage an einen Leserkreis, dem wir die Botschaft und Philosophie des BVfK vermitteln wollen und über die wichtigen Ereignisse und Veränderungen der Branche berichten. Die online-Version finden Sie hier: MOTION-24-online

Die MOTION fällt ebenfalls in die Rubrik „Realisierung des Unmöglichen“, denn unter normalen Umständen würde es das alles nicht geben, wenn man auf hohe Einsatz- und Investitionsbereitschaft, Mut, Ideenreichtum, ständig zunehmende Professionalisierung, Hartnäckigkeit, Ausdauer, Lernbereitschaft und vieles andere mehr verzichten würde. Dann würde man nämlich weder diese wichtigen und fundierten  Informationen finden, noch ein Budget, dies alles zu finanzieren. Dementsprechend liefert also auch die MOTION den Beweis dafür, dass wir nicht nur sorgsam mit den Mitgliedsbeiträgen umgehen, sondern mit diesen sogar ein Vielfaches von dem an Leistung und Mehrwerten erbringen, was unter normalen Umständen zu erwarten oder möglich wäre.

Wer die neue MOTION 24 noch nicht im Briefkasten hat, möge sich bitte melden, damit wir ihm diese nachsenden können. Gerne können weitere Exemplare zur Verteilung an interessierte Kollegen bestellt werden, die wir auch direkt an interessierte Kollegen schicken, wenn Sie uns deren Adresse übermitteln.

Mittwoch.3:  Am 9. November wurde Weltgeschichte geschrieben:

Das für Deutschland wohl einschneidenste Ereignis der Nachkriegsgeschichte droht vor dem Hintergrund der Wahl einer blond geföhnten Krawallbürste in Vergessenheit zu geraten: Vor 27 Jahren fiel die Mauer, Tausende von Trabis krabbelten nach Westen und nicht nur seriöse Autohändler eroberten den neuen Markt PS-hungriger Landsleute.

Bild: Podiumsdiskussion beim "Weckruf". Quelle: Kfz-Betrieb-online

Donnerstag:

Auch der 10. November 2016 dürfte von bemerkenswerter Bedeutung für den freien Kfz Handel sein: Es gab Zeiten, da drohte den Redakteuren des ZDK-Branchenmagazins „Kfz-Betrieb“ der Rauswurf, wenn sie über den BVfK berichteten. Ebenso war die Sympathie von mobile.de für die Interessenvertreter seiner wohl wichtigsten Kundschaft seit Jahren eher gedämpft: "Wir brauchen keine Autohändlergewerkschaft" schallte es häufig aus dem Glaskomplex in der Nähe des ehemaligen Grenzübergangs Dreilinden, wenn man sich dabei gestört fühlte, die Gewinne zu optimieren und die Beschwerden und Forderungen der freien Kfz-Händler zu ignorieren. 

Dass es gelingen kann, den Dialogfaden nicht abreißen zu lassen, ohne gleichzeitig auch ggf. auf massive Kritik zu verzichten, beweist derzeit nicht nur die Hyundai-Affäre, sondern auch eine Einladung zur Mitwirkung an einer Podiumsdiskussion in der Würzburger Zentrale des u.a. den „Kfz-Betrieb“ herausgebenden Vogel Verlages, die gemeinsam mit Mobile.de seit sieben Jahren den so genannten mobile.de-Weckruf veranstaltet. Zentrales Thema in diesem Jahr: Digitales Marketing mit Schwerpunkt Ankaufsplattformen am Beispiel von WKDA. Wie bereits berichtet, entwickelt mobile.de hier ein eigenes Projekt, welches allerdings nicht aktiv handelt, sondern lediglich vermittelt. Über diese verschiedenen Modelle durfte angeregt diskutiert werden. Ein Berliner Händler hatte sogar Gelegenheit, sein eigens für sein Unternehmen entwickeltes digitales Ankauftool vorzustellen. Den Bericht über die Veranstaltung können Sie im Kfz Betrieb online unter dieser Adresse finden: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/gebrauchtwagen/articles/558441/

Sie werden dann lesen, dass der BVfK seine zentrale Forderung aufrecht erhält: Es darf auch beim Werben um verkaufswillige Privatleute nicht mit Lockvogelmethoden gearbeitet werden. Die in Aussicht gestellten Ankaufpreise müssen auch realisiert werden, wenn es keine begründeten Abweichungen gibt. Diesem Ziel folgt auch die Lösung des BVfK, für seine Mitglieder, über die wir am kommenden Montag erneut beraten, und dann am kommenden Samstag bei der Mitgliederversammlung auch berichten werden.

Freitag, 11. 11. Sensationelle Lösung gegen Tachobetrug?

Während die jecken Rheinländer schunkeln, geht es beim BVfK wieder einmal ums Tachothema. Sie werden sich erinnern, dass es ebenfalls der 11. November – und zwar im Jahr 2014 war, als wir uns mit Dr. Reinking auf den Weg in das weniger närrische Berlin machten, um mit der Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU Bundestagsfraktionen Mechthild Heil, wie auch Vertretern wichtiger interessierter Gruppen über die Bekämpfung der Tachomanipulation zu sprechen (s. BVfK-Wochenendticker 15. November 2014). 

Aus der Berliner Initiative ist bis heute nicht viel geworden. Dies liegt auch daran, dass der BVfK gemeinsam mit seinen Partnern des Deutschen Autorechtstages einem Datenbankmodell nach belgischem Vorbild seine Zustimmung verweigert hat. Begründung: Das bietet nur trügerische Sicherheit und verursacht gleichzeitig enorme Kosten.

Abgesehen davon, dass wir, wie bereits letzte Woche erneut thematisiert, davon ausgehen, dass der Tachobetrug längst nicht eine 30 %-Quote erreicht, sondern diese deutlich unter 10 % liegt, ist uns dieses Thema wichtig, weil es für dauernden Imageschaden und Vertrauensverlust auch beim seriösen Kfz-Handel sorgt.

Daher haben wir schon immer viel unternommen und konzipiert: Von der BVfK-Tachogarantie bis hin zum Tachozertifikat, jedoch gleichzeitig immer nach der perfekten Lösung gesucht.

Eine solche scheint es nun endlich zu geben, denn es hat sich in Hamburg beinahe zufällig eine technische Lösung zusammengefügt, die wir nach jetziger Einschätzung als Durchbruch bezeichnen können: 

Ja, es wäre eine richtige Sensation, wenn sich in den nun folgenden Prüfungen und Tests beweisen würde, dass es möglich ist, eine kontinuierliche Laufleistungsaufzeichnung zu erzeugen und manipulationssicher zu dokumentieren.

Wie funktioniert das Ganze? Ein OBD-Stecker von TomTom in Verbindung mit einer App von Motory. Klingt banal, scheint aber genial. Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.motory.de/technische-loesung-tachobetrug-tachomanipulation

Der BVfK wird nach derzeitigem Planungsstand dieses Projekt intensiv unterstützen und möglicherweise auch durch die eigene Tachogarantie ergänzen, denn diese betrifft die Vergangenheit, während die Motory-Garantie auf die Zukunft gerichtet ist.

Eine entscheidende Frage wird sein, in welchem Umfang man die speiziellen OBD-Stecker in den Verkehr bringen wird. Dies hängt vom Preis, der deutlich unter 100 € betragen dürfte, wie auch der Bereitschaft des Handels ab, seinen Kunden dieses System zu empfehlen.

Ein Argument für den Kunden dürfte der höhere Wiederverkaufspreis für einen zertifizierten Gebrauchtwagen sein. Es gibt Untersuchungen, die gehen von durchschnittlich 1000 € Mehrwert pro Fahrzeug aus. Selbst wenn sich die nach BVfK-Einschätzung realistischeren durchschnittlich 500 € Mehrwert pro Fahrzeug erzielen ließe, dürfte die Rechnung aufgehen. Wie immer sind wir sehr interessiert, zu erfahren, was die BVfK-Mitglieder über dieses Lösungskonzept denken und freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen. Damit dies einfach wird, richten wir Anfang der Woche ein entsprechendes online-Umfragetool ein.

Samstag, 12. November - Geburtstag:

Erinnert werden soll heute an eine Frau, die vor 87 Jahren als Tochter eines westfälischen Postillions zur Welt kam, später den Sohn eines Kölner Konditors heiratete und mit ihm vier Kinder bekam, von denen eines später einmal den BVfK mitgründen durfte und seitdem seine Geschicke leitet.

Vielleicht finden Sie es ungewöhnlich, verehrte BVfK-Mitglieder, auch einmal etwas Privates zu erfahren. Wer solches Interesse hat und wissen möchte, wie viele Yachten es wirklich gibt und wer die keinesfalls finanziert hat und wie verantwortungsvoll und sorgsam wir sonst noch mit Ihren Mitgliedsbeiträgen umgehen, der möge gerne zur Mitgliederversammlung am kommenden Samstag, den 19. November kommen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen insbesondere darüber zu sprechen, wie wir so viel Gutes für Ihren Autohandel auch zukünftig realisieren wollen – am liebsten, ohne uns ständig mit Täuschungsversuchen herumschlagen zu müssen. 

Bild links: "Die Bibel" - kein Jurastudium ohne den "Autokauf". Quelle: Amazon

Beim anschließenden Abendessen dürfen wir übrigens u.a. die beiden Größen des Deutschen Autokaufrechts Dr. Reinking und Dr. Eggert begrüßen, die seit 1979 das Recht rund ums Blech durch ihren 1400-Seiten Kommentar "Der Autokauf" maßgeblich begleiten und gestalten, seit vielen Jahren den BVfK beraten und unterstützen und immer für Fragen aus dem Autohändler-Volk zur Verfügung stehen.  

Ein erholsames und besinnliches Wochenende verbunden mit der Bitte, uns die Treue zu halten wünscht

Ihr Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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EINLADUNG zur BVfK-Mitgliederversammlung

am 19. November 2016 um 15:30 Uhr

Die vollständige Einladung finden Sie als PDF-Datei auf der >>> Anmeldeseite.

Anmelden können Sie sich ganz bequem über unsere Online-Anmeldung: (Loggen Sie sich auch dazu bitte mit Ihren Anmeldedaten auf www.bvfk.de ein) >>> Zur Online-Anmeldung

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Jetzt bestellen: BVfK-Mitgliedsschilder!

Endlich wieder verfügbar und dazu sehr chick und hochwertig!

Jetzt im BVfK-Shop bestellen: Das Neue Mitgliedsschild in robustem Hochglanz-Plexiglas mit verblendeten Schraublöchern.

Hinweis: Das Muster links stammt aus Vorserie. Die gelieferten Schilder enthalten den Text: "Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler"

shop.bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: TÜV nahezu unantastbar!

LG Potsdam: Kein Schadensersatzanspruch des Käufers bei vom TÜV übersehenen HU-Mängeln

Im verhandelten Fall machte der Käufer eines Fahrzeugs einen Anspruch gegen das Land Brandenburg geltend. Er behauptete, dass der Prüfer, der die Hauptuntersuchung (HU) bei dem von ihm erworbenen Fahrzeug abgenommen hat, hierbei schuldhaft eine Amtspflicht verletzt habe.

Der Prüfer hatte am Fahrzeug die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO durchgeführt. Zwar wies das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt bereits schwerwiegende Sicherheitsmängel auf, diese Mängel waren vom Prüfer jedoch nicht zwingend und nachweislich erkennbar. Möglicherweise hatte der spätere Verkäufer des Wagens die bereits vorhandenen Korrosionsstellen vor der Hauptuntersuchung großflächig und dick mit Unterbodenschutz überzogen bzw. eine sonstige Fahrzeugaufbereitung durchgeführt. Dies konnte nicht vollständig aufgeklärt werden. Der Erwerber des Fahrzeugs erfuhr später von den erheblichen Durchrostungen und Korrosionsstellen im Bereich des Unterbodens.

Die auf Schadenersatz gegen den TÜV  gerichtete Klage wurde dennoch abgewiesen.

Die Hauptuntersuchung im Sinne des § 29 StVZO hat dem Gericht zufolge hoheitlichen Charakter und dient grundsätzlich nicht dem Schutz der Vermögensinteressen eines zukünftigen Erwerbers des Fahrzeugs. Nur im Fall des Amtsmissbrauchs wäre eine Haftung denkbar. Für die Annahme eines solchen Amtsmissbrauchs genüge jedoch nicht jede schuldhafte Pflichtverletzung.

So soll  das Übersehen eindeutiger Mängel an dem zu begutachtenden Fahrzeug allein nicht ausreichen. Erforderlich sei nicht nur, dass der Prüfer die Mängel hätte erkennen können. Es sei vielmehr auf die Besonderheit des Falles abzustellen, z.B. ob eine Benutzbarkeit des Pkw ausgeschlossen war oder sie mit Sicherheit schwere Gefahren oder gar eine Lebensgefahr des Nutzers herbeiführen könnte.

Nach dem Ergebnis der gerichtlichen Beweisaufnahme war die Durchrostung für den Prüfer zwar möglicherweise bereits im Zeitpunkt der Untersuchung der Hauptuntersuchung erkennbar, dies konnte jedoch nicht mit Sicherheit unterstellt werden. Denn der Besichtigungszustand des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Hauptuntersuchung ließ sich nicht mehr zweifelsfrei feststellen.

Da der Kläger seiner ihm obliegenden Darlegungs- und Beweispflicht insoweit nicht nachkommen konnte, wurde die Klage abgewiesen.

(LG Potsdam – 4 O 120/11)

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Auch wenn hier der Verkäufer nur mittelbar beteiligt war, ist dieses Urteil für den Kfz-Handel von Bedeutung. Verkäufer eines Fahrzeugs mit neu durchgeführter Hauptuntersuchung, die nur wenig später vom Käufer wegen Mängeln in Anspruch genommen werden, die schon dem Prüfer eigentlich hätten auffallen müssen, können in der Regel den TÜV bzw. das Land als dessen Rechtsträger für Versäumnisse nicht in Regress nehmen. Einen Amtsmissbrauch des Prüfers darzulegen und vor allem auch zu beweisen, dürfte in den wenigsten Fällen gelingen.

In einem anderen Zusammenhang hatte die Rechtsprechung letztes Jahr schon deutlich gemacht, dass Nachlässigkeiten des TÜV regelmäßig zu Lasten des Verkäufers gehen. So entschied das OLG Oldenburg in einem Fall (Az.: 11 U 86/13), dass der Verkäufer seine Pflicht zur Sichtprüfung vor Übergabe des Fahrzeugs verletzt habe, obwohl auch der TÜV am Tage des Verkaufs das Fahrzeug nicht beanstandet habe.

Hier darf die Frage erlaubt sein, wie ein Händler, insbesondere wenn er über keine eigene Werkstatt verfügt, seine vorvertraglichen Pflichten erfüllen soll, wenn er sich dabei nicht einmal auf die Prüfungsergebnisse einer hoheitlichen Stelle verlassen darf.

SO

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31. Dezember - VERJÄHRUNG DROHT!

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass am 31. Dezember Verjährung für Forderungen aus 2013 droht, wenn nicht zuvor verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen wurden. Prüfen Sie also Ihre OP-Listen und bedienen sich ggf. professioneller Hilfe, gerne auch über die rechtsabteilung@bvfk.de

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